Lichtpflicht für E-Bikes ab dem 1. April

Licht- und Tachopflicht für E-Bikes ab 1. April 2022

 

Ab 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Das heisst auch bei Tag muss das Licht während der Fahrt eingeschaltet sein. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, auch auf Biketrails und Waldwegen. Zudem gilt ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) mit Übergangsfrist bis 2027 für bereits im Verkehr stehende S-Pedelecs.

 

Die wichtigsten Punkte zum Tagfahrlicht

• Das Tagfahrlicht muss ausnahmslos an jedem E-Bike angebracht werden, auch an E-MTBs und E-Rennrädern

• Auch die bereits montierte Beleuchtung kann als Tagfahrlicht verwendet werden

• Auch Aufsteck-Akkuleuchten werden als Tagfahrlicht akzeptiert

• Das Tagfahrlicht darf nicht blinken, muss blendfrei montiert sein und sollte auf 100 Meter zu sehen sein.

 

Die wichtigsten Punkte zur Tachopflicht

• Der Tacho an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Er darf aber nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über die tatsächliche Geschwindigkeit.

• Auch langsame E-Bikes, für die keine Tachopflicht besteht, können künftig bei Geschwindigkeitsverstössen mit einer Geldstrafe von SFr. 30.- belegt werden.